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Gebühr geht retour

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Die Anlieger der Kreisstraßen-Ortsdurchfahrt in Tremmersdorf dürfen sich freuen. Bei rund 700 000 Euro Gesamtkosten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt erwartet sie ein Schlussbescheid von insgesamt 36 200 Euro, noch einmal 5800 Euro weniger als schon bezahlt.

	 Bild: do Straßenausbaubeiträge sind ein ständiger Zankapfel zwischen Bürgern und Kommunen. Nicht so im Ortsteil Tremmersdorf der Gemeinde Speinshart. Jetzt bekommen die Anlieger der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße NEW 43 sogar Geld zurück.Tremmersrf/Speinshart. (do) Die stolze Summe von rund 700 000 Euro investierte der Landkreis vor vier Jahren in den Ausbau der Kreisstraße im Ortsbereich Tremmersdorf. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde Speinshart betrug rund 200 000 Euro. Bürgermeister und Gemeinderat packten die Gelegenheit beim Schopf, um die Verkehrssicherheit in der Ortschaft zu verbessern. Bei der Sanierung des 360 Meter langen Straßenstücks entstanden gepflasterte Gehwege, teilweise zu beiden Seiten der NEW 43. Neue LED-Straßenleuchten weisen den rechten Weg, neue Grundstückssockel und Mauern verschönern das Dorf. Der teilweise Rückbau eines Nebengebäudes entschärfte ein Verkehrs-Nadelöhr, und der Fahrbahnteiler an der Ortseinfahrt aus Richtung Kirchenthumbach kommend verspricht eine Tempo-Bremse.In der Zeit des knappen Geldes erhob die Gemeinde von den Anliegern schon vor vier Jahren die volle Vorausleistung auf der Grundlage der Beitragssatzung. Nach dem Abschluss des Projekts erläuterte die Verwaltungsgemeinschaft in einer neuen Beschlussvorlage für den Gemeinderat die endgültigen umlegungsfähigen Kosten der Baumaßnahme. Die Verwaltung verwies insbesondere auf die für die Anlieger vorteilhafte Reduzierung des beitragsfähigen Aufwandes für den südlichen Gehwegbau. Nicht die hohen Aufwendungen für das Betonsteinpflaster bewertete der Sachbearbeiter als beitragsfähig, sondern nur fiktive Baukosten für eine Standartbauweise, so steht es in der Beschlussvorlage. Das hochwertige Betonsteinpflaster diene der Ortsverschönerung und nicht den Anliegern, lautet die Argumentation. Als nicht umlegungsfähig bewertet wurden ferner die Kosten des Fahrbahnteilers und nördliche Gehwegteilstücke. Aus der so ermittelten beitragsfähigen Summe in Höhe von knapp 77...

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