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Schellenbach im Blickpunkt

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Diplomingenieur Günter Schwab vom Ingenieurbüro Zwick aus Weiden, Bauingenieur Michael Baumer von der gleichnamigen Baufirma aus Oberviechtach und  Bürgermeister Reiner Gäbl (von links) besprechen nach der Auftragsvergabe die Baumaßnahme. 	Bild: gz Schon seit Langem beschäftigt sich der Eslarner Gemeinderat mit der Sanierung des Kanalsystems. Undichte Kanäle sowie der Eintrag von Quell- und Drainagenwasser führen nämlich zu einem hohen Fremdwasseranteil. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat deswegen einen Sanierungsplan gefordert, welcher vom Ingenieurbüro Zwick aus Weiden erstellt wurde.Es wurde deutlich, dass im Ortsteil Schellenbach ein Schwerpunkt der Fremdwasserproblematik liegt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt wurde schließlich die Kanalsanierung im Ortsteil Schellenbach beschlossen. Gleichzeitig werden auch Wasserleitung und Straßenbeleuchtung erneuert. Eine Besonderheit stellt die in diesem Ortsteil vorhandene Bachverrohrung des Schellenbachs dar, die in Teilbereichen modifiziert und um einen Regenrückhalteteich ergänzt wird. Diese kann das Fremdwasser aus dem gesamten Gebiet aufnehmen und in den Loisbach leiten. Die ganze Maßnahme kann aber nur ihr Ziel erreichen, wenn auch die Grundstücksanschlüsse in Ordnung sind. Beginn Ende April Den Zuschlag für die Baumaßnahme mit voraussichtlich reinen Baukosten von 2 376 348 Euro hat die Firma Baumer aus Oberviechtach erhalten. Diese will bereits Ende April in der Oberen Bachgasse mit den Arbeiten beginnen und bis Ende 2017 abschließen. Dann werden in der Oberen Bachgasse, Schellenbachstraße, Dr.-Ulrich-Straße, Hans-Schlemmer-Straße und Johann-Wagner-Straße auch die Straßen komplett erneuert sein.Die Bürger wurden im Vorfeld umfassend informiert. Mit der Auftragsvergabe kann nun auch kalkuliert werden, welche finanzielle Belastung auf die Bürger zukommen wird. Während die Kosten für die Bereiche Wasser und Kanal in die Berechnung der Benutzungsgebühren einfließt, ist der Aufwand für die Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung nach der Ausbaubeitragssatzung umzulegen. Die Eigentümer der Grundstücke im Abrechnungsgebiet müssen demnach 50 bis 70...

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