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Landratsamt Neustadt und Schlachtbetrieb in Grafenwöhr einigen sich vor dem Verwaltungsgericht

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Nach jahrelangem Tauziehen einigten sich das Landratsamt Neustadt und der Betreiber eines Schlachtbetriebes in Grafenwöhr vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg. Das Unternehmen siedelt seinen Viehhandel aus.Grafenwöhr/Regensburg. Bereits 2006 erreichte das Landratsamt Beschwerden darüber, dass in der Metzgerei in der Alten Amberger Straße nicht nur geschlachtet, sondern auch ein Viehhandel betrieben werde. Durch den dadurch ausgehenden Lärm und Geruch sahen sich die Anwohner vor allem nachts beeinträchtigt. Das Landratsamt stellte fest, dass eine notwendige baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung weder beantragt noch erteilt worden war.Ein langes Hin und Her begann, bis schließlich die Kreisbehörde forderte, dass der Viehhandel bis zum Januar 2015 einzustellen ist. Dabei wies das Amt darauf hin, dass selbst, wenn ein Antrag auf Nutzungsänderung vorliegen würde, dieser nicht genehmigungsfähig sei, da sich der Betrieb in einem Mischgebiet befindet. Zwangsgeld angedroht Statt der Aufforderung nachzukommen, argumentierte der Betreiber weiter damit, dass die Tiere für seine eigene Schlachtung angeliefert werden. Er würde sie dann aussortieren und nur im geringen Umfang an andere Schlachthöfe weiterleiten. Daraufhin wurde ihm mit Bescheid vom 12. August vergangenen Jahres der Betrieb eines Viehhandels untersagt und gleichzeitig ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht.Dagegen hatte der Betreiber Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht, weshalb die Anordnung bislang noch nicht vollzogen werden konnte. Bereits zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag wiesen die Richter unmissverständlich darauf hin, dass nach der Aktenlage der Handel wohl unstreitig sei. Auch ergäbe sich aus dem Baurecht, dass eine Nutzungsänderung vorher beantragt werden müsse.Aber auch die Klägerseite war nicht untätig geblieben, wie deren Rechtsanwältin verkündete. Inzwischen habe man einen geeigneten...

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