![Hildegard Schmid vor dem Eingang zu ihrer Gaststätte: Die Fläche ist in ihrem Privatbesitz und als Parkplatz angelegt. Wer jedoch auf dem gegenüberliegenden Gehweg sein Auto abstellt, der parkt vorschriftswidrig. Bild: rn]()
Tremmersdorf. Hildegard Schmid fand nicht lustig, was sie in unserer Donnerstag-Ausgabe im Bericht über das Informationsgespräch zur Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2015 im Eschenbacher Rathaus las: ",Bitte helfen Sie mit, dass das Parkunwesen auf dem Gehsteig vor der Gaststätte Schmid in Tremmersdorf ein Ende nimmt', wandte sich der Speinsharter Bürgermeister an Werner Stopfer, den stellvertretenden Leiter der Polizeiinspektion Eschenbach", hieß es darin. Fußweg ist gegenüber Die Fläche zwischen ihrer Gaststätte und der Kirchenthumbacher Straße sei ihr Privatbesitz und Kunden ihres Hauses dürften daher sehr wohl darauf parken, stellt Schmid klar. Anders verhalte es sich bei dem gegenüberliegenden Gehweg, auf dem Gäste bei größerem Andrang ebenfalls parken: Dieser sei öffentlich.Auf Nachfrage bestätigt Bürgermeister Albert Nickl die Angaben Schmids: "Die Fläche unmittelbar vor der Gaststätte ist nicht als Gehweg ausgewiesen. Öffentlicher Grund ist nur ein sehr schmaler Streifen entlang der Bordsteinkante."Wie die Wirtin erläutert, musste sie dem Bauamt gegenüber eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen ausweisen, weshalb sie auch auf der Westseite ihrer Gaststätte einen Parkplatz anlegte. Allerdings beklagt sie, dass die Stellflächen dort mitunter auch von Nichtkunden ihres Hauses zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt werden. Anonymes Schreiben Mit Nachdruck missbilligt Schmid Zettel, die Unbekannte am vergangenen Samstag hinter die Scheibenwischer aller Autos gesteckt haben, die auf dem gegenüberliegenden öffentlichen Gehweg parkten. Das Schreiben, das keinen Hinweis auf den Urheber enthielt, sorgte bei den Teilnehmern einer Veranstaltung in ihrem Haus für Aufsehen.Auf den Zetteln stand unter anderem: "Wir freuen uns, dass Sie unsere Gaststätte oder eine Tremmersdorfer Familie besuchen, aber gestatten Sie uns einen Hinweis." Der Leser müsse somit fälschlicherweise...