Mit der Einführung der Biotonne befassten sich die CSU-Kreisräte. "Die gesetzlichen Vorgaben zwingen uns dazu. Wäre es nach uns gegangen, hätten wir darauf verzichten können", betonte Landrat Andreas Meier. Hermann Ach, Sachgebietsleiter im Landratsamt, erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen. Demnach sei die getrennte Erfassung von Bioabfällen seit 2015 verpflichtend. Der Landkreis erarbeite nach den Vorgaben des Umweltausschusses ein Konzept zur Einführung. Die einzigen Gesetzeslücken, die eine Einführung verhindern könnten, seien die fehlende technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Nichtvertretbarkeit, so Ach. "Beides ist beim Landkreis Neustadt aber nicht gegeben." Fraktionsvorsitzender Stephan Oetzinger betonte, dass die CSU bei der Einführung ein Modell wolle, bei dem eine möglichst große Akzeptanz der Bürger erzielt werde. Daher halte man an der Forderung der CSU-Fraktion vom Vorjahr fest, dass ein Holsystem eingeführt werden solle. Ebenso solle es weiterhin eine Vergünstigung für Eigenkompostierer geben. "Gerade in einem ländlich strukturierten Landkreis mit 43 Prozent Eigenkompostierern macht ein Zwang zur Biotonne für alle keinen Sinn", betonte Oetzinger. Laut Ach sei derzeit eine Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, die eine gemeinsame Verwertung des gesammelten Biomülls der Landkreise Neustadt und Tirschenreuth sowie der Stadt Weiden vorsehe. Dabei teilen sich die drei Gebietskörperschaften die Kosten. "Wir wollen aber bewusst nicht den zweiten vor dem ersten Schritt tun", unterstrich Landrat Meier. Zunächst müsse ein funktionierendes Sammelsystem eingeführt werden, bevor man über eine gemeinsame Verwertung nachdenke. Diese sei aus Sicht der CSU-Kreisräte nur denkbar, wenn sie wirtschaftlich sei.
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